Informationen zu Investmentfonds
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Warum gerade Investmentfonds?
Investmentfonds - insbesondere - Aktieninvestmentfonds bieten
neben der Sicherheit vor Inflation bzw. Geldentwertung auch
die Flexibilität einer modernen Geldanlage. Die Geldanlage
in Aktienfonds ist sehr bequem, ständig verfügbar, mittel-
bis langfristig rentabler als Alternativanlagen und auch steuerlich
interessant! Kein Wunder, dass immer mehr Anleger den gut
gemanagten Aktienfonds für Ihre private Finanzplanung entdecken.
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Hinter der Idee der Investmentfonds steht ein einfaches,
aber geniales Prinzip: Viele Anleger zahlen unterschiedliche
Anlagebeträge in einen Fonds. Die Fondsmanager als Profis kaufen
davon - je nach Ausrichtung des Fonds - Aktien, festverzinsliche
Wertpapiere, Geldmarkttitel oder Immobilien. Für die Teilhaber des
Fonds wird der Vorteil offensichtlich: Sie streuen das Risiko
und erhalten bereits ab geringen Beträgen eine
bequeme und professionelle Vermögensverwaltung
- und zwar weltweit.
Wenn Sie bei Ihrem mittel- bis langfristigen Vermögensaufbau noch
keine Aktieninvestmentfonds verwenden, lassen Sie eine Menge Chancen
ungenutzt! Diese bequeme und zugleich preisgünstige Art der Vermögensanlage
erfreut sich nunmehr auch in Deutschland immer größerer Beliebtheit.
Was sind Investmentfonds?
Investmentfonds stellen ein Sondervermögen einer Kapitalanlagegesellschaft
(KAG) dar. Nach § 1 KAGG (Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften)
ist der Geschäftsbetrieb eines Fonds darauf gerichtet, eingelegtes
Geld nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem Gesetz
zugelassenen Vemögensgegenständen gesondert in Wertpapieren zu investieren
(Wertpapierfonds mit Aktien, Renten- und/oder Geldmarkttiteln).
Das gesammelte Geld der Anleger wird im eigenen Namen der Fonds
für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger investiert und über die
hieraus resultierenden Rechte der Anteilsinhaber werden Urkunden
(Zertifikate, Anteilsscheine) ausgestellt.
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Die Investmentzertifikate verbriefen
ein Miteigentum am Fondsvermögen mit einem Anspruch des
Inhabers auf Erfolgsbeteiligung und Anteilsrückgabe zum
offiziellen Rücknahmepreis.
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Hinsichtlich der Art der Fonds kann zwischen offenen und geschlossenen
Fonds unterschieden werden. Die in Deutschland üblichen offenen
Fonds geben zur Erweiterung des Sondervemögens laufend neue Zertifikate
aus. Geschlossene Fonds geben dagegen eine feststehende Anzahl von
Anteilen aus. Schwerpunkt des Informationsangebots meiner Seiten
bilden die zu den offenen Fonds zählenden Aktienfonds.
Bei den offenen Publikumfonds haben Sie grundsätzlich die Wahl
zwischen folgenden verschiedenen Fondstypen:
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Aktienfonds
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Rentenfonds
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Mischfonds
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Geldmarktfonds und
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(offenen) Immobilienfonds
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Auf den grundlegenden Fondstypen aufbauend wird weiter unterschieden
zwischen
Aktienfonds mit Anlageschwerpunkt Deutschland,
Aktienfonds
mit Anlageschwerpunkt Ausland,
Aktienfonds
als Branchen-, Regional- und Spezialitäten- bzw. Themenfonds,
Rentenfonds
mit Anlageschwerpunkt Deutschland,
Rentenfonds
mit Anlageschwerpunkt Ausland,
Rentenfonds,
die in nationale und internationale Kurzläufer investieren,
gemischten
Aktien- und Rentenfonds (Mischfonds),
Geldmarktfonds,
Offenen
Immobilienfonds sowie den nicht zu den Publikumsfonds zählenden
Geschlossenen
Immobilienfonds.
Über die konkrete Anlagepolitik des jeweiligen
Fonds informieren Sie verbindlich der jeweilige Verkaufsprospekt,
die Vertragsbedingungen sowie die jährlichen und halbjährlichen
Rechenschaftsberichte der Fondsgesellschaften.
Investmentfonds und Anlegerschutz
Die verantwortungsvolle Verwaltung und das Management des Sondervermögens
ist gesetzlich geregelt im Investmentgesetz.
Den Schutz des Anlegers gewährleistet die Kontrolle der Kapitalanlagegesellschaften
durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen in Berlin (BAKred)
i.V.m. dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG). Fachleute
sprechen vom „strengsten Investmentgesetz der Welt".
Es verpflichtet zur Anlagestreuung und verbietet unnütze Spekulationen. Das
Gesetz bietet auch Anlegerschutz bei den mehr als 2.000 ausländischen
Fonds hierzulande, denn der Vertrieb darf erst aufgenommen werden,
wenn es dem BAKred ordnungsgemäß angezeigt worden ist und dem Antrag
nicht widersprochen wurde.
Nutzen Sie die Möglichkeit, sich einen individuelles Angebot
erstellen zu lassen.
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