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Information zur Riester Rente

 

Was ist die "Riester-Rente"? 

Nach dem neuen Altersvermögensgesetz fördert der Staat den Aufbau einer kapitalgedeckten Zusatzrente, der Riester-Rente, vom Jahr 2002 an durch direkte Zuschüsse und Steuervorteile. 
Zum geförderten Personenkreis zählen alle, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen.

 

Dies sind Arbeitnehmer, Versicherte während Kindererziehungszeiten, Pflegepersonen, Behinderte in Werkstätten, versicherte geringfügig Beschäftigte, Arbeitslosen- oder Krankengeldbezieher sowie versicherungspflichtige Selbständige. Ebenfalls gefördert werden nicht-förderfähige oder überlebende Ehepartner, wenn der andere Ehepartner eine Zulage erhält. Auch Angestellte im öffentlichen Dienst sowie aktive Beamte sind durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001 in die Förderung einbezogen. Nicht anspruchsberechtigt sind Selbständige, freiwillig Versicherte sowie Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen. 

Welche Fördergrundsätze gibt es? 

Gefördert werden bestimmte, von Investment-Gesellschaften, Kreditinstituten und Versicherungen angebotene Produkte, aus denen vom 60. Lebensjahr oder vom Beginn einer Altersrente des Anlegers an ein lebenslanges monatliches Einkommen fließt. Bei allen geförderten Anlagen muss zugesagt sein, dass mindestens die eingezahlten Beträge wieder ausgezahlt werden. Ob die angebotenen Altersvorsorgeprodukte die vorgeschriebenen Förderkriterien erfüllen, ist vom Bundesamt für das Versicherungswesen in Bonn (Zertifizierungsstelle) vor Angebotsbeginn zu bestätigen. 

Welche Produkte werden gefördert? 

Gefördert werden Investmentfonds, Bankguthaben mit Zinsansammlung bzw. Anlage der Zinserträge in Investmentfonds, Rentenversicherungen und Kapitalisierungsprodukte. Das jeweilige Angebot muss staatlich "Zertifiziert" sein.

Gefördert werden neben privater kapitalgedeckter Vorsorge auch Betriebsrenten in Form von Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Bestehende Verträge können ebenfalls gefördert werden, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. 

Wird Wohneigentum gefördert? 

Wer sein Alter durch den Kauf einer selbstgenutzten Wohnung oder eines Hauses absichern will, kann dazu Kapital, das er in einem staatlich geförderten Altersvorsorgevertrag angespart hat, vorübergehend entnehmen. Entnommen werden kann nur die Summe, die schon angespart ist, mindestens 10.000 Euro, höchstens 50.000 Euro. Das zinslose Darlehen muss ein Jahr nach Entnahme in gleichbleibenden Raten zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung muss vor dem 65. Lebensjahr abgeschlossen sein. 

Wie hoch ist die Förderung? 

Die Förderung baut sich von 2002 bis 2008 in Stufen von zwei Jahren auf. Sie setzt sich aus einer jährlichen Grundzulage und einer Kinderzulage zusammen. Die Grundzulage beträgt zunächst 38 Euro, von 2004 an 76 Euro, von 2006 an 114 Euro und von 2008 an 154 Euro. Die Kinderzulage steigt von 46 über 92 und 138 auf 185 Euro. Alternativ ist ein steuerlicher Sonderausgabenabzug möglich. Die volle Förderung ist an bestimmte Eigenleistungen gebunden. 

Welche Eigenleistungen sind notwendig? 


Um die Zulage zu erhalten, sind im Gesetz Mindest-Eigenbeiträge vorgesehen. Sie setzen sich zusammen aus Eigenbeiträgen und Zulagen. Für die Jahre 2002 und 2003 liegen sie bei 1 Prozent der Einnahmen, für die Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung besteht. In den Jahren 2004 und 2005 steigt der Prozentsatz auf 2 Prozent, in den Jahren 2006 und 2007 auf 3 Prozent, ab dem Veranlagungszeitraum 2008 liegt er bei 4 Prozent. In den Jahren 2002 bis 2004 ist ein Sockelbetrag als Mindest-Eigenbeitrag vorgesehen, weil in diesen Jahren allein durch die Zulagen der Mindest-Eigenbeitrag erreicht sein könnte. Für Steuerpflichtige ohne Kind beträgt dieser Sockelbetrag 45 Euro, Steuerpflichtige mit 1 Kind müssen mindestens 38 Euro, solche mit 2 oder mehr Kindern mindestens 30 Euro pro Jahr einzahlen. 

Wie hoch ist die Obergrenze für die Förderung? 

Neben der Grundzulage in festen Euro-Beträgen können Altersvorsorgbeiträge zuzüglich der Zulage als Sonderausgaben abgezogen werden. Hierfür sind Höchstgrenzen vorgesehen. Für die Veranlagungszeiträume 2002 und 2003 liegen sie bei 525 Euro, sie sind für 2004 und 2005 doppelt so hoch. In den Veranlagungszeiträumen 2006 und 2007 liegt die Grenze bei 1575 Euro und bleibt ab dem Jahr 2008 festgeschrieben auf 2100 Euro. 

Was passiert, wenn weniger als der Mindest-Eigenbetrag gezahlt wird ? 

Wenn der Zulageberechtigte nicht den Mindest-Eigenbeitrag leistet, wird die Zulage entsprechend gekürzt. Die Höhe der Kürzung ermittelt sich nach dem Verhältnis der Altersvorsorgebeiträge zum Mindest-Eigenbeitrag. 

Wie wird die Zulage abgewickelt? 

Der Sparer zahlt in den Altersvorsorgevertrag nur seine Eigenbeträge ein. Die staatliche Zulage wird auf seinen Antrag von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte auf den Vorsorgevertrag gutgeschrieben. Führt die Überprüfung durch das Finanzamt auch dazu, dass die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug höher ist als die Zulage, wird die Differenz dem Steuerpflichtigen im Rahmen der Steuererklärung erstattet. Förderfähig sind höchstens zwei Altersvorsorgeverträge. 

Wie erhalte ich die Zulage? 


Die Zulage muss auf einem speziellen Formular innerhalb von zwei Jahren beantragt werden. Der Antrag wird bei dem Anbieter eingereicht, an den auch die Vorsorgebeiträge geleistet wurden. Der Antrag wird an das Zulagen-Amt, die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, weitergeleitet. Dort wird die Zulage ermittelt und auf den Altersvorsorgevertrag überwiesen. 

Wie erfolgt der Sonderausgabenabzug? 


Der Sonderausgabenabzug wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung beantragt. Das Finanzamt prüft aber automatisch, ob der Sonderausgabenabzug günstiger als der Anspruch auf die (bereits gezahlte) Zulage ist. 

Wie wird versteuert? 

Der Aufbau der Zusatzrente erfolgt aus unversteuerten Einkommen. Die späteren Auszahlungen unterliegen regulär der Einkommensteuer (nachgelagerte Besteuerung). 

Wann beginnt die Auszahlungsphase? 

Der Beginn der Auszahlungsphase wird im Altersvorsorgevertrag geregelt. Vorgesehen sein muss, dass die Leistungen nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres erbracht werden. Alternativ möglich sind der Beginn einer Altersrente des Vertragspartners oder einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit als Startsignal für die Auszahlungen. 

Wie funktionieren die Zahlungen im Alter? 

Zu Beginn der Auszahlungsphase kann man sich für einen Auszahlungsplan mit Investmentfonds oder eine Leibrente entscheiden. Der Auszahlplan kann zugesagte gleichbleibende oder steigende monatliche Teilraten sowie zusätzliche variable Teilraten vorsehen. Das Kapital kann dabei im Verhältnis 60/20/20 aufgeteilt werden: Aus 60 % wird die Zahlung fester oder steigender monatlicher Raten sowie der Abschluss einer Rentenversicherung gespeist. Diese Rentenversicherung stellt ab der Vollendung des 85. Lebensjahres eine Rente in Höhe der aus dem Auszahlplan zugesagten Zahlungen sicher. Weitere 20 % fließen als variable Teilraten in regelmäßige monatliche Auszahlungen. Maximal 20 % des zur Verfügung stehenden Kapitals können zu Beginn der Auszahlungsphase entnommen werden. 

Was hat sich bei den Betriebsrenten geändert? 

Die Bundesregierung hat auch einen Teil der Förderung für den Aufbau von Betriebsrenten vorgesehen. Allerdings können aus den Anwartschaften für eine Betriebsrente keine Gelder für den Kauf von Wohneigentum herangezogen werden. Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf steuer- und beitragsfreie Umwandlung von bis zu 4 Prozent ihres Einkommens in eine Betriebsrente. Von 2008 an entfällt die Beitragsfreiheit, für Steuerfreiheit sorgt dann die staatliche Förderung. Werden Arbeitnehmer nach Tarif bezahlt, kann der Anspruch auf Entgeltumwandlung aber nur geltend gemacht werden, wenn ein Tarifvertrag dies auch vorsieht (Tarifvorrang). Ansprüche auf Betriebsrenten, die auf Entgeltumwandlung beruhen, sind sofort unverfallbar. Für alle anderen künftigen Anwartschaften auf Betriebsrente wird die Unverfallbarkeitsgarantie von 10 auf 5 Jahre verkürzt, die Altergrenze von 35 auf 30 Jahre vorverlegt.

Nutzen Sie die Möglichkeit, sich einen kostenlosen individuellen Vergleich/Angebot erstellen zu lassen. 

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