Information zur Unfallversicherung
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Brauche ich eine private Unfallversicherung?
Rund 27 % aller Unfälle passieren während der Arbeitszeit
und sind durch die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften
abgesichert. Ihre gesetzliche Unfallversicherung deckt somit
durchschnittlich von den 168 Stunden einer Woche nur 45 Arbeits-
und Wegestunden ab. 123 Stunden, also knapp das Dreifache
sind ohne jeden Versicherungsschutz. Etwa 75 % aller Unfälle
ereignen sich in diesen 123 Stunden. In Ihrer Freizeit sind
Sie also überdurchschnittlich gefährdet.
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Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung erstreckt sich
der Versicherungsschutz bei der privaten Unfallversicherung auf
24 Stunden am Tag, weltweit. Hierbei spielt es
keine Rolle, ob sich der Unfall während der Arbeit, Freizeit, im
Haushalt, auf Reisen oder beim Sport ereignet.
Lohnt sich der Abschluss einer privaten Unfallversicherung?
Für Hausfrauen, Kinder und Studenten ist der Abschluss einer Unfallversicherung
sehr sinnvoll. Bei Berufstätigen empfiehlt sich der Abschluss einer
Unfallversicherung als Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt auch im Falle einer schweren
Krankheit eine monatliche Rente, nicht nur bei Berufsunfähigkeit
nach einem Unfall.
Was ist ein Unfall im Sinne der Bedingungen?
Nach §1 Abs. 3 der allgemeinen Versicherungsbedingungen geschieht
ein Unfall, wenn der Versicherte durch einen ....
- von außen
- auf seinen Körper
- einwirkendes Ereignis
- unfreiwillig
- eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Die folgen des Unfalles!
- Einkommensausfälle bei schweren Dauerfolgen
- evtl. Verlust des gewohnten Lebensstandards oder sogar der Existenz
- Hohe Kapitalaufwendungen für Rehabilitationsmaßnahmen
- Hohe Kosten für die bedarfsgerechte Anpassung des Wohnraumes
bei schwerer Invalidität.
Was kann versichert werden?
Das Versicherungsunternehmen zahlt, wenn eine dauernde Beeinträchtigung
der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit vorliegt. Die
Hohe der Invaliditätszahlung richtet sich nach dem Grad der Invalidität.
Der Invaliditätsgrad wird mit Hilfe einer Gliedertaxe
festgelegt. Bei einer Vollinvalidität (100%) wird die volle Versicherungsleistung
gezahlt. Bei einer Teilinvalidität der entsprechende prozentuale
Anteil. Bei einer Unfallversicherung mit progressiver Staffelung
entsprechend - den gesteigerten prog. Prozentsätzen. Zusätzliche
Einschlussmöglichkeiten:
- Unfalltod
- Unfallkrankenhaustagegeld
- Genesungsgeld
- Unfallkrankentagegeld
- Übergangsgeld
- Kosmetische Operationen
Prämienunterschiede?
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bis über 300% sind keine Seltenheit. Es lohnt auch bestehende Verträge
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