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Information zur Unfallversicherung

 

Brauche ich eine private Unfallversicherung?

Rund 27 % aller Unfälle passieren während der Arbeitszeit und sind durch die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften abgesichert. Ihre gesetzliche Unfallversicherung deckt somit durchschnittlich von den 168 Stunden einer Woche nur 45 Arbeits- und Wegestunden ab. 123 Stunden, also knapp das Dreifache sind ohne jeden Versicherungsschutz. Etwa 75 % aller Unfälle ereignen sich in diesen 123 Stunden. In Ihrer Freizeit sind Sie also überdurchschnittlich gefährdet.

 

Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung erstreckt sich der Versicherungsschutz bei der privaten Unfallversicherung auf 24 Stunden am Tag, weltweit. Hierbei spielt es keine Rolle, ob sich der Unfall während der Arbeit, Freizeit, im Haushalt, auf Reisen oder beim Sport ereignet.

Lohnt sich der Abschluss einer privaten Unfallversicherung?

Für Hausfrauen, Kinder und Studenten ist der Abschluss einer Unfallversicherung sehr sinnvoll. Bei Berufstätigen empfiehlt sich der Abschluss einer Unfallversicherung als Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt auch im Falle einer schweren Krankheit eine monatliche Rente, nicht nur bei Berufsunfähigkeit nach einem Unfall.

Was ist ein Unfall im Sinne der Bedingungen?

Nach §1 Abs. 3 der allgemeinen Versicherungsbedingungen geschieht ein Unfall, wenn der Versicherte durch einen ....

  • von außen
  • auf seinen Körper
  • einwirkendes Ereignis
  • unfreiwillig
  • eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Die folgen des Unfalles!

  • Einkommensausfälle bei schweren Dauerfolgen
  • evtl. Verlust des gewohnten Lebensstandards oder sogar der Existenz
  • Hohe Kapitalaufwendungen für Rehabilitationsmaßnahmen
  • Hohe Kosten für die bedarfsgerechte Anpassung des Wohnraumes bei schwerer Invalidität.

Was kann versichert werden?

Das Versicherungsunternehmen zahlt, wenn eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit vorliegt. Die Hohe der Invaliditätszahlung richtet sich nach dem Grad der Invalidität. Der Invaliditätsgrad wird mit Hilfe einer Gliedertaxe festgelegt. Bei einer Vollinvalidität (100%) wird die volle Versicherungsleistung gezahlt. Bei einer Teilinvalidität der entsprechende prozentuale Anteil. Bei einer Unfallversicherung mit progressiver Staffelung entsprechend - den gesteigerten prog. Prozentsätzen. Zusätzliche Einschlussmöglichkeiten:

  • Unfalltod
  • Unfallkrankenhaustagegeld
  • Genesungsgeld
  • Unfallkrankentagegeld
  • Übergangsgeld
  • Kosmetische Operationen

Prämienunterschiede?

An dieser Versicherungssparte verdienen Versicherungsunternehmen viel Geld! Gewaltige Prämienunterschiede bei völlig gleichem Versicherungsschutz bis über 300% sind keine Seltenheit. Es lohnt auch bestehende Verträge zu überprüfen. 

Nutzen Sie die Möglichkeit, sich einen individuellen Vergleich/Angebot erstellen zu lassen. Klicken Sie dazu links im Menü auf Unfallversicherung!

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